Allgemeine Geschäftsbedingungen Felix Murbach Marketing

 

Ideen / Offerten / Präsentationen
Die Tätigkeiten von Felix Murbach Marketing, CH-8200 Schaffhausen, nachfolgend FMM, namentlich auch das Ausarbeiten von Ideen, Exposés, Konzeptideen, Projektvorschlägen oder das Erstellen von Detail-Offerten sind, ohne ausdrückliche, anders lautende Vereinbarung, entgeltlich. Und dabei gehen wir wie folgt vor:

1. Kennenlernen und Erfassung der Situation, Eingrenzung der Aufgabenstellung, Kennenlern-Meeting, Gesprächsnotiz, erstes Angebot mit Angebotsvorschlag: kostenlos.
2. Detaillierte Offerte, Detailkonzeption, weitere Meetings, Festlegung der Ziele und Strategie, Definition der Massnahmen: wird nach Aufwand verrechnet, zzgl. Spesen.
3. Umsetzung des Detailkonzeptes, weitere Meetings, Massnahmen, Projektmanagement und -controlling: wird nach Aufwand verrechnet, zzgl. Spesen.

Die erarbeiteten Unterlagen sind geistiges Eigentum von FMM und die Verwendung dieser durch den Kunden erfordert die schriftliche Zustimmung von FMM. Die Preisberechnungen in den Offerten von FMM beruhen auf vollständigen, zur Bearbeitung geeigneten Unterlagen und Daten sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Firmenkonzept-, Markt-, Inhalts-, und Massangaben. Angebote, die auf Grund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben stets unverbindlichen Richtpreis-Charakter.

Honorare, Preise
Arbeits- und Dienstleistungen von FMM werden nach Aufwand vergütet. Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anderes vereinbart, Nettopreise, exkl. MwSt in Schweizer Franken (CHF). Nicht im Honorar von FMM inbegriffen sind sämtliche Leistungen Dritter, die mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden erfolgt sind. Die Preise verstehen sich vorbehaltlich eventueller Materialpreisaufschläge oder gesamtarbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen, die vor Auftragserteilung eintreten können und derer Preiskonsequenzen dem Kunden mitgeteilt werden müssen. Bei Auftragsabänderungen durch den Kunden werden bereits vorgenommene Offerten oder Budgets von FMM hinfällig und werden der Änderung entsprechend angepasst. Bei Streichung oder massiver Kürzung des Auftragsvolumens hat FMM Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für den Honorarausfall und für die von ihr bereitgestellten Kapazitäten.

Kontroll- und Prüfdokumente
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem „Gut zur Ausführung“ und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Solange FMM kein Gut zur Ausführung des Kunden vorliegt, ist FMM berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Fortsetzung der Arbeiten einzustellen. Sie haftet in diesem Fall nicht für einen bestimmten Fertigstellungstermin oder für allfällige durch die Verspätung begründete Drittkosten oder sonstige Schäden. Ist nach Ablauf von 30 Tagen seit der Zustellung der Prüfdokumente bei FMM noch kein Gut zur Ausführung eingegangen, ist FMM berechtigt, unter Beendigung des Auftrages ihre bisherigen Arbeiten dem Kunden in Rechnung zu stellen. FMM haftet nicht für vom Kunden übersehenen Fehler und von diesem selber ausgeführten Arbeiten und Korrekturen. Wird vereinbarungsgemäss auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten verzichtet so trägt der Kunde das volle Risiko. 

Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen von FMM sind zahlbar netto Kassa, d.h. ohne Skontoabzüge, innerhalb von 10 Tagen gemäss Kostenvoranschlag. Abweichende Zahlungskonditionen zu Gunsten des Auftragsgebers werden auf dem Angebot, resp. der Auftragsbestätigung aufgeführt. Erfüllungsort für die Zahlung ist der Geschäftssitz von FMM. Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung angerechnet. FMM kann auch nach Auftragsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Werden diese nicht geleistet, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. FMM ist berechtig, Vorauszahlungen und/oder Akontozahlungen zu verlangen. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslagen wesentlich, so kann FMM auf alle Forderungen aus den Geschäftsbedingungen, auch so weit sie gestundet sind, sofortige Barzahlung verlangen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist behält sich FMM vor, unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszins in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank zu berechnen. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Verrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen irgendwelcher Art des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 

Geistiges Eigentum
An Ideen, Kostenvoranschlägen, Angebotskonzepten, Konzepten und anderen Unterlagen sowie an kreativen und gestalterischen Leistungen, Projektvorschlägen, Arbeitsergebnissen, Mood Boards, Know-how usw. behält sich FMM Eigentums- und Urheberrechte vor. Ohne Kenntnisnahme oder schriftliches Einverständnis durch FMM dürfen diese nicht verwendet, oder Dritten weitergegeben, noch sonst zugänglich gemacht werden. Marken-, Patent-, Muster- und Modellrechte etc. stehen FMM zu, es sei denn, sie seien explizit und gegen Entschädigung an FMM auf den Kunden eingetragen worden. FMM hat einen Anspruch darauf, in Zusammenhang mit von ihr erstellten Werbemitteln in branchenüblicher Form genannt zu werden. Soweit keine besonderen Abmachungen getroffen wurden, stehen dem Kunden an den genannten Unterlagen etc. die Nutzungsrechte zu, beschränkt auf den dafür vorgesehenen Umfang und auf die Dauer der Zusammenarbeit sowie unter der Voraussetzung sehend, dass der Kunde seinen Zahlungspflichten nachkommt. Die Wiedergabe aller vom Kunden FMM zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und in der Annahme, dass der Kunde die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenützung. FMM holt auf Rechnung des Kunden die Rechte und Bewilligungen Dritter ein, die für die Vertragserfüllung notwendig sind. FMM ist berechtigt, Daten die sie im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden oder von Dritten erhält, im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 zu speichern und zu verarbeiten.

Beendigung des Vertrags
Sagt ein Kunde, der FMM mit der Durchführung eines Projektes, einer Kampagne, eines Events oder der Konzeption und Marketing-Aufgaben und -Massnahmen beauftragt hat, diesen Anlass oder das Projekt nach erfolgter Auftragserteilung vorzeitig ab, so hat der Kunde vom vereinbarten Preis/Auftragsvolumen folgenden Anteil zu bezahlen:

a) Kündigung ab Auftragserteilung bis 1 Monat vor Anlass/Abschluss: 50% des Auftragsvolumens
b) Kündigung 14 Tage vor Anlass/Abschluss: 60% des Auftragsvolumens
c) Kündigung weniger als 14 Tage vor Anlass/Abschluss: 70% bis 100%, des Auftragsvolumens nach Vereinbarung

Der Kunde muss FMM sofort benachrichtigen, wenn er:
– in Liquidation, Konkurs oder Nachlass gerät oder fruchtlos gepfändet worden ist
– durch Verkauf eines Gesellschaftsanteils unter einen neu bestimmenden Einfluss gerät, wobei
– bei einer Veräusserung von 50 oder mehr Prozent der Gesellschaft ein solcher bestimmender Einfluss jedem Fall anzunehmen ist
– für den die Vertragsprodukte einschliessenden Geschäftsbereich die Übertragung an einen Dritten beabsichtigt

Bei Vorliegen eines dieser Tatbestände oder innerhalb von 60 Tagen seit Erhalt der Mitteilung, hat FMM das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung vorzeitig aufzulösen; im Fall der Übertragung des die Vertragsprodukte einschliessenden Geschäftsbereiches an einen Dritten kann FMM verlangen, dass der Dritte ausdrücklich diesen Vertrag als gegen sich gültig bestätigt. In keinem Fall ist FMM verpflichtet, unter diesem Vertrag erhaltene Zahlungen dem Kunden zurückzugeben. Durch die Löschung der juristischen Personen des Kunden im Handelsregister wird der vorliegende Vertrag automatisch beendet. 

Schlussbestimmungen
Mündliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Erstellt FMM von Besprechungen mit dem Kunden Gesprächsnotizen oder Protokolle, so gelten diese ohne schriftlichen Gegenbericht des Kunden nach Ablauf von 3 Arbeitstagen nach deren Zustellung an den Kunden als genehmigt. Als schriftlich gilt auch die Form des E-Mails. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von FMM auf Dritte übertragen. Stimmt FMM einer Abtretung oder Unterbeauftragung zu, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Bestimmung auch für den Dritten gilt und dass in dessen Verträgen mit weiteren Personen diese Bestimmung ebenfalls enthalten ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder ungültig sein, so sind sie durch gültige Bestimmungen zu ersetzen, die dem mutmasslichen Willen der Parteien am nächsten kommen. Die Gültigkeit des Vertrags ist damit nicht in Frage gestellt. Allfällige Anhänge sind aufzuführen und gelten als integrierende Bestandteile der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diese AGB ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz von FMM. FMM ist jedoch berechtigt, den Kunden wahlweise auch an dessen Wohnsitz bzw. Sitz oder Niederlassung einzuklagen.

Schaffhausen, 1. Januar 2022