Erst gestern lief ich zügig durch die verkehrsfreie Zone  in unserer Altstadt. Trotz bevor stehendem Meeting blieb ich vor einer Hausfassade wie angewurzelt stehen: Ein Maler- oder Gewerbebetrieb hat wohl einen neuen Auftrag erhalten, was ich grundsätzlich immer toll finde, gratuliere!

 

Um das ganze Gebäude wurde gestern bereits das Malergerüst aufgestellt. Ich muss vielleicht noch erwähnen, dass ich kein Maler bin, jedoch als aufmerksamer Passant durch die Gegend laufe. So ist mir mal wieder aufgefallen, dass auch hier ein Malerbetrieb, bevor er seine Tätigkeit aufgenommen hat, zuerst einmal das Gerüst mit dem eigenen Plakat versieht. Grund genug, dazu einen neuen Fingertipp zu schreiben, denn macht dieses Vorgehen überhaupt Sinn? Selbstverständlich bin ich heute nochmals durch die gleiche Fussgängerzone gelaufen, diesmal mit der Absicht zu sehen, ob die Maler schon an der Fassade sind. Weit gefehlt, das Gerüst steht, das Maler-Logo natürlich auch und der Schmuckladen ärgert sich wohl über das wenige Licht, das noch einfällt, denn das Plakat wurde auf bester „Augenhöhe“ (Foto typähnlich) montiert.

 

„Warum beschriftet der Maler das Gerüst vor der Arbeit und nicht lieber danach?“, habe ich mich heute nochmals gefragt. Interessiert es jemanden, welcher Malerbetrieb in den Gerüsten „herumturnt“? Wäre es für Gewerbeunternehmen generell nicht viel interessanter, das eigene Plakat nach getaner Arbeit noch ein, zwei Wochen hängen zu lassen? Wenn das Gebäude in neuem Glanz erscheint, die Gebäudefarben intensiv wirken und sich perfekt in die Fussgänerzone integrieren – kommt da nicht automatisch die Frage auf: „Das sieht aber toll aus! Wer hat dies gemacht? “

 

Oftmals findet man nach getaner Arbeit keinen Hinweis mehr zum Maler- oder Gewerbeunternehmen. Der Maler ist weg, hat sein Plakat vermutlich schon am nächsten Gerüst befestigt und kaum jemand wird je erfahren, wer das Haus so schön gestrichen hat. Mein Fingertipp daher an alle Malerbetriebe oder Gewerbeunternehmen: vereinbaren Sie mit Ihrem Auftraggeber eine ca. zweiwöchige „Werbefrist“ nach Abbau des Gerüstes. Definieren Sie zusammen, dass das Logo Ihres Betriebes noch ein, zwei Wochen sichtbar sein darf. Jeder Passant, dem die schöne neue Fassade in seiner ganzen Farbenpracht gefällt, bleibt vielleicht kurz stehen und sieht dabei den Urheber dieser tollen Arbeit. Erstellen Sie neben Ihrem Logo noch einen QR-Code (Quick Response-Code), damit Interessierte Ihr Unternehmen gleich via Handy finden.

 

 

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