…oder warum sich deutsche und englische Badetouristen rund um die Hotel-Pools in aller Welt regelrecht bekämpfen.

Rechtzeitig zu den Sommerferien widme ich den aktuellen Fingertipp dem flauschigen, weichen aber auch symbolträchtigen Badetuch. Eigentlich stammt die Redewendung „das Handtuch werfen“ aus dem Boxsport. Wenn ein Boxer kurz vor dem Knockout steht und der Kampf nicht mehr gewonnen werden kann, muss er nicht bis zum bitteren K.O. warten, sondern der Trainer kann als schnelles und eindeutiges Zeichen der Aufgabe das Handtuch in den Ring schmeissen. Dieses Werfen des Handtuches hat sich als Zeichen des Aufgebens im Sport durchgesetzt und wird heute als Sprichwort in fast allen Lebensbereichen verwendet.

 

Ein Handtuch hat jedoch auch eine andere Symbolwirkung mit fast schon martialischer Bedeutung. Das Handtuch werfen kann nämlich auch so viel bedeuten wie „hier gefällt es mir, hier bleibe ich!“ Sie kennen sicherlich die Situation rund um den Hotel-Pool: Unser typische Hotelgast, nennen wir ihn Dieter Platz, begibt sich morgens um sieben Uhr raus, um schon einmal die eigene Liegen für sich und die Familie per Handtuch zu reservieren. Es könnte ja sein, dass Herr und Frau Platz gegen Mittag die Liegestuhle bräuchten. Der Kampf um die Liegestühle ist somit voll entfacht. Ein unscheinbares, flauschiges, weiches Handtuch entwickelt sich in dieser Zeit quasi zur (Schein-)Währung: Wenn in der Hochsaison die Hotels überfüllt sind, werden die Plätze am hauseigenen Swimmingpool knapp und unser Urlauber Dieter Platz reserviert sich – seiner Meinung nach völlig korrekt – eine Liege mittels Badehandtuch.

 

Als Konsequenz treten in den Hotelanlagen immer mehr „Handtuch-Sheriffs“ in Erscheinung. Ist ein Liegestuhl 45 min. nicht besetzt, räumen die Liegestuhl-Kontrolleure die Handtücher wieder weg. Wer sich also extra früh aus den Federn begeben hat um frühzeitig eine Liege zu reservieren erwirbt damit kein Anrecht auf den Liegestuhl. Man muss hinnehmen, wenn in der Zwischenzeit jemand anderes den Platz in Anspruch nimmt. Grundsätzlich gilt, und das nicht nur für Herr und Frau Platz: Abgelegte Taschen, Badetücher, Zeitschriften oder andere Dinge rühren keinen Besitzanspruch auf Liegen etc. her. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen erholsame Ferientage, geniessen Sie den Sommer!

 

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